AGB

Allgemeine Reise- und Vertrags­bedingungen PARU AG

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Bestimmungen aufmerksam durch. Die Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind integrierender Bestandteil Ihrer Buchung bei der PARU AG (nachfolgend «PARU» oder «wir»).

Ihre sowie unsere Rechte und Pflichten ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie den gesetzlichen Vorschriften. Wir empfehlen Ihnen, diese ARVB sehr sorgfältig zu lesen.

1. Vertrag

1.1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen

Diese ARVB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und PARU für die von PARU veranstalteten Reisen oder andere von PARU im eigenen Namen angebotenen Leistungen.

1.2. Vermittelte Leistungen

Diese ARVB finden keine Anwendung auf vermittelte Leistungen von Dritten. Bei allen von PARU vermittelten Leistungen (wie zum Beispiel «nur-Flug-Arrangements» oder «nur-Mietwagenbuchungen) gelten die Vertragsbedingungen der vermittelten Unternehmen. Bei vermittelten Leistungen kommt der Vertrag direkt zwischen Ihnen und den vermittelten Unternehmen zustande. PARU ist in diesem Fall für deren Vertragserfüllung nicht verantwortlich.

1.3. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Ihnen und PARU kommt mit der vorbehaltlosen Bestätigung Ihrer schriftlichen, telefonischen, über unsere Internetseite, per E-Mail oder persönlichen Anmeldung resp. Buchung bei PARU oder einer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mitsamt den ARVB für Sie und PARU wirksam. Es liegt in Ihrer Verantwortung, bei Erhalt der Bestätigung alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und allfällige Abweichungen von der Anmeldung umgehend PARU zu melden.

Melden Sie weitere Personen an, so stehen Sie für deren Verpflichtungen wie für Ihre eigenen ein, dies betrifft insbesondere die Bezahlung der gebuchten Leistungen. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich.

1.4. Vertragsinhalt und Sonderwünsche

Die Leistungspflichten von PARU ergeben sich aus der entsprechenden Reiseausschreibung, der Reisebestätigung sowie allfällige individuellen Vereinbarungen.

Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von PARU oder von Ihrer Buchungsstelle vorbehaltlos und schriftlich bestätigt worden sind.

1.5. Ausschreibungen, Internetseite usw.

Die Ausschreibungen, Internetseiten und andere Werbemittel sind keine verbindlichen Angebote und können jederzeit geändert werden. Massgebend sind die im Zeitpunkt der Buchung publizierten Angaben oder gemäss unserer Offerte.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1. Preise

Die Preise ergeben sich aus unseren Ausschreibungsunterlagen und Offerten. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, in Schweizer Franken bei Unterkunft pro Person im Doppelzimmer. Für Preisänderungen nach Vertragsabschluss siehe nachfolgend Ziffer 5.

2.2. Anzahlung

Bei Erhalt unserer Bestätigung ist eine Anzahlung zu leisten, welche sich aus der Bestätigung ergibt. Bei Frühbuchungs- oder anderen Rabatten gelten spezielle Bedingungen gemäss den Ausschreibungsunterlagen. Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, kann PARU nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Leistung verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziff. 4.4 geltend machen.

2.3. Restzahlung

Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 45 Tage vor Abreise zu erfolgen. Ausgenommen sind Reisen mit Sonderbedingungen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann PARU, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Leistung verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziff. 4.4 geltend machen.

2.4. Kurzfristige Buchung

Buchen Sie Ihre Reise weniger als 45 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.

2.5. Buchungsgebühren

Buchen Sie weniger als 45 Tage vor Beginn können zusätzliche Abklärungen notwendig sein und allfällige Gebühren können Ihnen in Rechnung gestellt werden. Wir werden Sie vorab über solche Kosten informieren. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservierung erheben kann.

2.6. Reiseunterlagen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Ihnen die Reiseunterlagen nach Eingang Ihrer Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages ca. 7-14 Tage vor Reisebeginn elektronisch oder per Post zugestellt. Es liegt in Ihrer Verantwortung, nach Erhalt der Reiseunterlagen alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen (z.B. die Namen in den Reisedokumenten müssen mit den Angaben Personaldokumenten wie ID oder Reisepass genau übereinstimmen). Unstimmigkeiten müssen umgehend an PARU gemeldet werden. Folgekosten, die durch eine Unterlassung der Meldung entstehen, gehen zu Ihren Lasten.

3. Ersatzperson

Sollte Sie verhindert sein, die gebuchte Reise anzutreten, so können Sie grundsätzlich eine Ersatzperson bestimmen. In diesem Fall sind allerdings folgende Voraussetzungen zu beachten:

  • Die Ersatzperson ist bereit, das Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen.
  • Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Dienstleistungsunternehmen (Hotels oder Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was zunehmend aufgrund von Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen nicht mehr möglich ist, insbesondere bei Transportunternehmen.
  • Die Ersatzperson erfüllt die notwendigen Einreisebedingungen (Pass-, Visa-, Impfvorschriften).
  • Der Teilnahme der Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen. Die Ersatzperson und Sie haften PARU oder bei Vermittlung gegenüber den Leistungsträgern, solidarisch für die Zahlung des Reisepreises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.
  • Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- pro Person wird in jedem Fall verrechnet.

Bennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er/sie aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften etc. nicht teilnehmen, so gilt die Reiseabsage als Annullierung.

4. Umbuchungen und Annullation der Reise

4.1. Allgemeines

Wenn Sie eine Reise absagen resp. annullieren oder eine Änderung/Umbuchung der Buchung wünschen, müssen Sie dies PARU oder Ihrer Buchungsstelle schriftlich mitteilen. Annullationen sind nur gültig, wenn sie uns elektronisch per Mail mit elektronischer Bestätigung von PARU innerhalb von 24 Stunden zugestellt werden. Massgebend zur Berechnung des Annullierungsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung bei PARU oder Ihrer Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend. Die bereits erhaltenen Dokumente sind PARU oder der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.

4.2. Bearbeitungsgebühren

Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (siehe Ziff. 4.4) erheben wir für Annullierung, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro Person, jedoch maximal CHF 200.– pro Auftrag. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen unter Ziff. 4.4.

Diese Bearbeitungsgebühren sind möglicherweise nicht durch eine allenfalls bestehende Annullierungskostenversicherung gedeckt.

4.3. Umbuchungen

Nach Vertragsschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). PARU bemüht sich jedoch darum, Ihren Umbuchungswünschen, wenn möglich, zu entsprechen. Sofern PARU auf Ihren Wunsch eine Umbuchung vornimmt, tragen Sie sämtliche damit zusammenhängende Mehrkosten. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von PARU schriftlich bestätigt wurde.

4.4. Annullierungskosten

Für Annullierung, Änderung oder Umbuchung später als 120 Tage vor dem Abreisedatum, gelten die folgenden Annullierungskosten:

Angaben in Prozent des Reisepreises
120–91 Tage vor Abreise 30%
90–61 Tage vor Abreise 50%
60–31 Tage vor Abreise 80%
30–0 Tage vor Abreise 100%

Abweichende Annullierungskosten sind bei der jeweiligen Ausschreibungsunterlagen oder Offerten zu finden.

5. Preisänderungen

5.1. Änderungen vor Vertragsabschluss

PARU behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Ausschreibungsunterlagen, Leistungsbeschriebe und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern. In diesen Fällen orientiert Sie PARU vor Vertragsabschluss.

5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss

In den nachfolgenden Fällen behält sich PARU eine Preiskorrektur bei nachträglicher Erhöhung der anfallenden Kosten vor:

  • Anstieg von Beförderungskosten wie z.B. Preisänderungen von Transportunternehmen und/oder anderen Leistungsträgern, Erhöhung Treibstoffzuschlägen etc.
  • Neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. Mehrwertsteuer, Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren usw.)
  • Wechselkursänderungen
  • Offensichtliche Rechnungs-, Druck­ und Publikationsfehler

PARU kann diese Preisänderung bis 22 Tage vor Abreise geltend machen. Sofern eine Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises ausmacht, können Sie innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag zurücktreten oder alternativ an einer Ersatzreise teilnehmen, sofern eine solche angeboten werden kann. Erfolgt innert 5 Tagen Ihrerseits keine Rückmeldung, so gilt dies als Zustimmung.

6. Reiseabsage durch PARU

6.1. Gründe, die bei Ihnen liegen

PARU ist berechtigt, eine Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu Anlass geben. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern die Kosten PARU nicht belastet werden. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss Ziff. 4.4 ff. und weitere allfällige Schadenersatzforderungen.

6.2. Mindestteilnehmerzahl

Für die von PARU angebotenen Gruppenreisen kann eine Mindestteilnehmerzahl gelten, die Sie bei der jeweiligen Ausschreibung finden. Beteiligen sich weniger als die vorgesehenen Mindestteilnehmer, kann PARU die Reise spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Beginn absagen. In diesem Fall erhalten Sie den bereits bezahlten Preis unverzüglich zurückerstattet.

Sie können alternativ an einer Ersatzreise teilnehmen, sofern eine solche angeboten werden kann. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in diesem Fall ausgeschlossen.

6.3. Höhere Gewalt, Streiks, Unwetter, etc.

Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse, höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Unruhen), behördliche Massnahmen aller Art oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann PARU die Reise absagen. In diesem Fall wird der Reisepreis zurückerstattet, wobei PARU berechtigt ist, bereits gemachte Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in diesem Fall ausgeschlossen.

7. Programmänderungen

PARU behält sich das Recht vor, das Programm entsprechend den äusseren Bedingungen anzupassen und umzustellen. Bei dieser Entscheidung steht die Sicherheit der Teilnehmer an erster Stelle.

Führt eine Programmänderung oder eine Änderung eines Vertragspunktes zu einer wesentlichen Vertragsänderung oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglichen Reisepreises, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten den bereits bezahlten Preis unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. Erfolgt innert 5 Tagen Ihrerseits keine Rückmeldung, so gilt dies als Zustimmung zu den Änderungen.

Sollte PARU während der Reise Leistungsänderungen vorgenommen werden müssen (z.B. aufgrund höherer Gewalt wie Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Massnahmen, etc.), wird PARU bemüht sein eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. Ist dies nicht möglich oder die Ersatzleistung entspricht nicht vertraglichen Vereinbarung und ist ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen betroffen, vergütet PARU Ihnen eine allfällige Differenz zwischen dem Preis der ursprüngliche vereinbarten Leistungen und derjenigen der tatsächlich erbrachten Leistungen, sofern letztere objektiv minderwertig sind. Sollte die Abhilfe (Ersatzleistung) übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand für PARU verursachen, darf PARU die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Ihren Lasten.

8. Reiseabbruch

Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann der Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern sie PARU nicht belastet werden. Allfällige Kosten für Rückreise usw.  gehen zu Ihren Lasten.

9. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

9.1. Abhilfe verlangen und Beanstandung

Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung sind Sie verpflichtet unverzüglich der Reiseleitung oder dem Leistungsträger vor Ort diesen Mangel zu beanstanden und Abhilfe zu verlangen.

9.2. Abhilfe

Die Reiseleitung oder der Leistungsträger vor Ort wird bemüht sein, innert angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert dieser Frist keine Abhilfe geleistet oder ist Abhilfe nicht möglich, bzw. nicht genügend, sind die gerügten Mängel und die nicht erfolgte Abhilfe durch die Reiseleitung oder den Leistungsträger vor Ort schriftlich bestätigen zu lassen. Die Reiseleitung oder der Leistungsträger vor Ort sind verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandungen festzuhalten; sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen oder Schadenersatz zu leisten. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigung unverzüglich den Transportunternehmen anzuzeigen.

9.3. Wie Sie Ihre Forderungen gegenüber uns geltend machen

Sofern Sie Mängel, Rückerstattungen oder Schadenersatzforderungen usw. gegenüber PARU geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandungen oder Forderungen innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich bei PARU einreichen. Ihrer Beanstandung oder Forderung sind allfällige Beweismittel beizulegen.

9.4. Verwirkung Ihrer Rechte und Abtretung

Sollten Sie einen Mangel, Schaden, Forderungen usw. nicht während der Reise beanstanden und Abhilfe verlangen und/oder innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende gegenüber PARU schriftlich geltend machen, so verlieren und verwirken Sie sämtliche Rechte gegenüber PARU.

Falls PARU Ihnen den Schaden ersetz, welcher ein Leistungserbringer verursacht hat, so treten Sie hiermit Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber dem Leistungserbringer an PARU ab.

10. Haftung

10.1. Haftungsbeschränkung

Die Haftung von PARU ist maximal auf das Zweifache des Gesamtreisepreises beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Personenschäden sowie bei Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit. Die Ansprüche müssen spätestens 30 Tage nach vertraglichem Reiseende schriftlich bei PARU eingereicht werden; sonst ist der Anspruch verwirkt. Enthalten internationale Abkommen oder anwendbare nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schaden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, kann sich PARU auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (Luftverkehr, Schifffahrt usw.).

10.2. Haftungsausschlüsse

PARU haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;

b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;

c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches PARU oder einem Leistungsträger nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

d) bei Safaris auf: Fahrzeugen, Booten und zu Fuss

In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von PARU ausgeschlossen.

10.3. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.

PARU macht Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto-, Video- und Kommunikationsausrüstungen usw., selber verantwortlich sind. In den Hotels sind Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten oder bei Transfers oder Ausflügen nur von einem Fahrer bewachten Fahrzeug, oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Check und Kreditkarten, Diebstahl von Bargeld usw. haftet PARU nicht.

10.4. Haftungsausschluss bei Safaris

In Wildschutzgebieten und Tierparks sind Unterkünfte meistens nicht eingezäunt und die Tiere können sich frei bewegen. Jeder Reisende ist sich des Risikos bewusst und besucht diese Gebiete auf eigene Gefahr.

10.5. Veranstaltungen und Ausflüge während der Reise

Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen auf Ihr eigenes Risiko teilnehmen. PARU kann aus diesem Grund für Ausflüge und Veranstaltungen, die Sie direkt vor Ort buchen, keine Haftung übernehmen.

10.6. Verjährung

Sämtliche Forderungen verjähren innert eines Jahres nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungsfristen in den anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetzen oder nationalen Gesetzen resp. längere, vertraglich nicht abänderbare Verjährungsfristen.

11. Kundengeldabsicherung

PARU garantiert durch die Mitgliedschaft bei Swiss Travel Security (STS) die Sicherstellung der für eine Pauschalreise bezahlte Reisepreis.

12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

In den Ausschreibungsunterlagen zur Buchung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten in der Regel für Schweizer Bürger.

12.1. Visa

Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert oder Visa eingeholt werden müssen, sind Sie dafür selber verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und Sie müssen die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.

12.2. Einreisevorschriften

Sie und Ihre Mitreisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits-, Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor der Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.

Gleichfalls weist PARU Sie ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.

12.3. Gesundheitsbestimmungen

Es wird dringend empfohlen, dass der Reisende zu Impfungen, Gesundheitsbestimmungen und Gesundheitsvorsorge den Rat eines Tropeninstitutes und/oder Hausarztes einholt.

12.4. Kostenfolgen

PARU macht darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung sämtliche Mehrkosten (inkl. Rückreisekosten) zu übernehmen hat. Der Reisepreis wird in diesem Fall nicht rückerstattet.

13. Datenschutz

13.1. Daten

PARU benötigt von Ihnen und Ihren Mitreisenden verschiedene Daten (wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung. PARU untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz und, soweit anwendbar, der EU-Verordnung 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr (DSGVO). PARU ist verpflichtet, die Daten sicher aufzubewahren und speichert sie in der Schweiz.

Im Zusammenhang mit Buchungen werden in der Regel die folgenden Daten erhoben bzw. bearbeitet: Angaben zu Reisen wie Reisedaten, Reiseroute und Destination, Fluggesellschaft, Hotel, Preise, Kundenwünsche, Informationen und Angaben über Mitreisende, Gesundheitsdaten, z.B. Angaben über gesundheitsbedingte besondere Bedürfnisse oder Erkrankungen und Unfälle während einer Reise, Frequent-Flyer-Nummer, etc.

13.2. Übermittlung an Leistungsträger und Behörden

PARU leitet Ihre Daten nur weiter, soweit diese zur Vertragsabwicklung mit den Leistungserbringern notwendig sind. Diese können sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz unter Umständen nicht schweizerischem Standard entspricht. Sowohl PARU als auch die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten von Ihnen an (ausländische) Behörden weiterzuleiten.

13.3. Besonders schützenswerte Personendaten

Je nach gebuchten Leistungen kann es sein, dass PARU besonders schützenswerte Personendaten erheben muss. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches unter Umständen auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten werden in der Regel an Leistungserbringer (auch im Ausland ansässige) für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnungen staatlichen Stellen bekannt gegeben. Indem Sie PARU solche Angaben zukommen lassen, ermächtigen Sie PARU ausdrücklich, dass PARU diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden darf.

13.4. Informationen über Angebote/Programme

PARU erlaubt sich Ihnen in Zukunft über die Angebote von PARU in Form eines Newsletters zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst zu widerrufen.

13.5. Durchsetzen von Rechten

PARU behält sich das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung der berechtigten Interessen von PARU weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf eine Straftat.

13.6. Fragen zum Datenschutz

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht, in die bei PARU gespeicherten Daten wünschen oder den Newsletter abbestellen möchte, setzen Sie sich unter hello@paru.travel in Verbindung.

Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: www.paru.travel/datenschutz

14. Versicherungen

14.1. Annullationskostenversicherung

Eine Annullierungskostenversicherung ist in unseren Reisen nicht eingeschlossen. Für gewisse Reisen ist eine Annullierungskostenversicherung obligatorisch. Wir empfehlen Ihnen, für jeder Reise eine entsprechenden Versicherung abzuschliessen. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice.

Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass der Versicherungsvertrag direkt mit dem Versicherungsunternehmen zustande kommt, auch wenn dieser über PRAU vermittelt wird.

14.2. Zusätzliche Versicherungen

Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Auch führen unsere Reisen teilweise in abgelegene Regionen. Im Ernstfall können sehr hohe Spital-, Rettungskosten usw. entstehen. PARU empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie Reisegepäck-, Reiseunfall-, oder Krankenversicherung. Eine Rückreisekostenversicherung, welche im Notfall eine Evakuation aus einem Safarigebiet oder einer anderen abgelegenen Region, einen lokalen Spitalaufenthalt und die Rückreisekosten in die Schweiz übernimmt, soll bei allen unseren Reisen abgeschlossen werden.

15. Ombudsman

Kommt es zwischen PARU und Ihnen im Beanstandungsfall zu keiner Einigung, haben Sie die Möglichkeit, an den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche zu gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und PARU  eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

Die Adresse des Ombudsmannes lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich. Tel. 044 485 45 35, info@ombudsman­touristik.ch, Mo.–Fr. 10.00–16.00 Uhr.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Im Verhältnis zwischen PARU und Ihnen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.  Unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen, sind bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen ARVB ausschliesslich die Gerichte am Firmensitz von PARU zuständig.